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Lexikon Wikipedia:

Falschgeld ist gefälschtes oder nachgemachtes Geld, das nicht den Geldwert besitzt, den es zu haben scheint. Weiter: In Deutschland ist Geldfälschung gemäß §146 StGB ein Verbrechen. Falschgeld ist von Banken entsprechend § 36 Bundesbankgesetz einzuziehen, ein Ersatz wird nicht geleistet.

Weiterer Kommentar überflüssig.

 Geldrecht ändern - Warum vorBILDliche Geschichte 

 

 


im 24h Trend Edeltraud Dietert
DietertEdeltraud@24h-trend.info