Falschgeld ist gefälschtes oder nachgemachtes Geld, das nicht den Geldwert besitzt, den es zu haben scheint. Weiter: In Deutschland ist Geldfälschung gemäß §146 StGB ein Verbrechen. Falschgeld ist von Banken entsprechend § 36 Bundesbankgesetz einzuziehen, ein Ersatz wird nicht geleistet.
Weiterer Kommentar überflüssig.
Geldrecht ändern - Warum vorBILDliche Geschichte
im 24h Trend Edeltraud Dietert DietertEdeltraud@24h-trend.info